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Spanien:
Neues Gesetz der Registrierung der Feriengäste

Ab dem 2. Dezember 2024 müssen in Spanien folgende Daten von Urlaubern gesammelt werden

Die Einführung des neuen Registers wurde seit 2021 mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund von technischen Schwierigkeiten und den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche. Die Branche wehrt sich, dennoch tritt die Verordnung in Kraft. 

Datenübermittlung

Diese erweiterte Datenerfassung betrifft nicht nur Hotels, sondern auch Ferienvermieter, Mietwagenanbieter und ReisebürosDie Branche spricht von einem Formular mit insgesamt 40 auszufüllenden Felder.

Der Vermieter ist verfplichtet folgende Daten and die zuständige Behörde weiterzuleiten:

  • Vollständiger bürgerlicher Name
  • Geschlecht
  • Ausweisnummer und Art des Ausweisdokuments
  • Nationalität
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse
  • Festnetznummer
  • Handynummer
  • E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Reisenden
  • Verwandtschaftsgrad bei Minderjährigen

Datensansammlung  

Die Umsetzung dieser Regelung könnte zu einer mehrfachen Erfassung von Mallorca-Urlaubern im Polizeisystem führen. Ein Reisender, der einen Hotelaufenthalt mit Mietwagen über ein Reisebüro bucht, würde dreifach registriert: durch die Agentur, das Hotel und den Autovermieter. Der spanische Reisebranchenverband Cehat bezeichnet diese Situation als chaotisch. Verbraucherschützer bemängeln die umfangreiche Datenerhebung und argumentieren, dass das Meldedekret nicht im Einklang mit dem EU-Prinzip der Datenminimierung steht.

Adieu Datenschutz 

Die Kritiker bezeichnen den Datenhunger der Sicherheitsbehörden als "unverhältnismäßig" und sehen darin einen Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Sie argumentieren, dass diese Praxis die Hoteliers/Ferienvermieter in eine Art "Touristenpolizei" verwandelt. Grund dafür ist die Verpflichtung der Beherbergungsbetriebe, die Korrektheit der Personenangaben zu verifizieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.

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